SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung

Erfindungen schützen

Allgemeines

Denken Sie daran, Ihre Erfindung rechtlich schützen zu lassen, bevor Sie sie in irgendeiner Weise veröffentlichen. Auch wenn Sie meinen, sie sei noch unfertig und nicht ausgereift! Denn bedenken Sie: Nach einer Veröffentlichung kann ein Patentschutz nicht mehr erreicht werden und die Ergebnisse Ihrer Erfindung stehen dann Jedem im In- und Ausland kostenlos zur Verfügung.



Kosten

Stand: Sep. 2006 / Alle Angaben ohne Gewähr

Maximale Schutzdauer

Anmeldegebühr

Patent

20 Jahre

EUR 60,- +
max. EUR 350,- bis
Erteilung

Gebrauchsmuster

10 Jahre

EUR 40,-

Geschmacksmuster

25 Jahre

mind. EUR 70,-

Marke

unbegrenzt

EUR 300,-

Bürger, die anfallende Patentamts- und Anwaltskosten nicht oder nur teilweise aufbringen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.


Formulare

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet alle Anmeldevordrucke für die Schutzrechte auch als Word- bzw. pdf-Download an. Technische Fragen werden mit Hinweisen zu den Formularen beantwortet.

  • Patente
  • Marken
  • Gebrauchsmuster
  • Geschmacksmuster
  • Topographien
  • Verfahrenskostenhilfe

Eine detaillierte Auflistung der bei der Anmeldung von Patenten, Marken oder Mustern entstehenden Kosten bietet das Kostenmerkblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Förderprogramme:

Firmen und Existenzgründer, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, können einen 50-prozentigen Zuschuss für eine Kosten-Nutzen-Analyse, eine Patentanmeldung inkl. patentanwaltlicher Beratung im In- und Ausland u.a. im Rahmen der KMU-Patentaktion beantragen. Infos: kloep@iwkoeln.de



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