Allgemeines
Denken Sie daran, Ihre Erfindung rechtlich schützen zu lassen, bevor Sie sie in irgendeiner Weise veröffentlichen. Auch wenn Sie meinen, sie sei noch unfertig und nicht ausgereift! Denn bedenken Sie: Nach einer Veröffentlichung kann ein Patentschutz nicht mehr erreicht werden und die Ergebnisse Ihrer Erfindung stehen dann Jedem im In- und Ausland kostenlos zur Verfügung.
Kosten
Stand: Sep. 2006 / Alle Angaben ohne Gewähr
|
Maximale Schutzdauer |
Anmeldegebühr |
Patent |
20 Jahre |
EUR 60,- +
max. EUR 350,- bis
Erteilung |
Gebrauchsmuster |
10 Jahre |
EUR 40,- |
Geschmacksmuster |
25 Jahre |
mind. EUR 70,- |
Marke |
unbegrenzt |
EUR 300,- |
Bürger, die anfallende Patentamts- und Anwaltskosten nicht oder nur teilweise aufbringen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Formulare
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet alle Anmeldevordrucke für die Schutzrechte auch als Word- bzw. pdf-Download an. Technische Fragen werden mit Hinweisen zu den Formularen beantwortet.
- Patente
- Marken
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster
- Topographien
- Verfahrenskostenhilfe
Eine detaillierte Auflistung der bei der Anmeldung von Patenten, Marken oder Mustern entstehenden Kosten bietet das Kostenmerkblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Förderprogramme:
Firmen und Existenzgründer, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, können einen 50-prozentigen Zuschuss für eine Kosten-Nutzen-Analyse, eine Patentanmeldung inkl. patentanwaltlicher Beratung im In- und Ausland u.a. im Rahmen der KMU-Patentaktion beantragen. Infos: kloep@iwkoeln.de
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